Gefahrstoffe im Betrieb organisieren
Reinigungs-, Betriebs- oder Hilfsstoffe werden im Alltag selten sofort als Gefahrstoff wahrgenommen. Ein strukturiertes Gefahrstoffverzeichnis – in der betrieblichen Praxis häufig als Gefahrstoffkataster bezeichnet – und die passende Gefährdungsbeurteilung schaffen hier Klarheit.
Typische Ausgangslage
Viele Betriebe setzen Gefahrstoffe im Alltag ein, ohne dass dies systematisch erfasst ist. Ein vollständiges Gefahrstoffverzeichnis fehlt häufig oder ist nicht mehr aktuell.
Konkrete Entlastung
Wir unterstützen bei der Einordnung der im Betrieb eingesetzten Stoffe, der Erstellung und Pflege eines Gefahrstoffverzeichnisses sowie der zugehörigen Gefährdungsbeurteilung – abgestimmt auf die tatsächlichen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Dabei wird auch geprüft, ob gefährliche Stoffe oder Verfahren durch weniger gefährliche Alternativen ersetzt werden können, bevor weitere Schutzmaßnahmen festgelegt werden.
Von der Erfassung zur passenden Schutzmaßnahme
Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen gehört auch die Gefahrstoffbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung: Welche Stoffe sind im Einsatz, wie werden sie gelagert und gehandhabt, welche Schutzmaßnahmen sind erforderlich? Ein Gefahrstoffverzeichnis schafft dafür einen strukturierten Überblick; Tätigkeiten mit geringer Gefährdung können unter den Voraussetzungen der Gefahrstoffverordnung von einzelnen Anforderungen ausgenommen sein. Sicherheitsdatenblätter liefern wichtige Stoffinformationen, ersetzen aber nicht die tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung – zu berücksichtigen sind unter anderem Einsatzmenge, Verfahren, Dauer und Höhe der Exposition sowie vorhandene Schutzmaßnahmen. Schutzmaßnahmen werden dabei nach der Rangfolge der Gefahrstoffverordnung ausgewählt: Substitution vor technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen.
- Erstellung und Pflege eines Gefahrstoffverzeichnisses (Gefahrstoffkataster)
- Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- Beratung zu Lagerung, Kennzeichnung und Schutzmaßnahmen
- Erstellung sowie Prüfung und Aktualisierung bestehender Betriebsanweisungen, Einbindung in Unterweisungen
