Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit – im Umkreis von 150 km um Fürth, Schwerpunkt Fürth, Nürnberg, Erlangen
Sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der für Ihren Unfallversicherungsträger geltenden DGUV Vorschrift 2 – als feste, erreichbare Ansprechperson, die Ihr Unternehmen kennt und mitdenkt.
Typische Ausgangslage
Viele kleine und mittlere Unternehmen haben keine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit im Haus. Die erforderliche betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 muss dennoch organisiert werden. Häufig ist unklar, welcher Betreuungsumfang tatsächlich erforderlich ist und wie sich eine externe Fachkraft sinnvoll in den Betriebsalltag einbinden lässt.
Konkrete Entlastung
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen wir die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens: von der Ermittlung des Betreuungsumfangs über Betriebsbegehungen bis zur Beratung bei betrieblichen Veränderungen. Sie erhalten eine feste Ansprechperson statt wechselnder Zuständigkeiten. Die Beauftragung wird mit der erforderlichen schriftlichen Bestellung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit verbunden; Aufgabenbereich, Betreuungsumfang und betriebliche Einbindung werden dabei nachvollziehbar festgelegt.
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Der Blick in den Betrieb zeigt mehr als jedes Formular
Ob Produktionshalle, Lager oder Werkstatt: Erst bei der Begehung vor Ort wird sichtbar, wo Gefährdungen tatsächlich entstehen und wo vorhandene Schutzmaßnahmen bereits greifen. Diese Erkenntnisse fließen direkt in die weitere Beratung und die Ableitung von Maßnahmen ein – der Ausgangspunkt für alle weiteren Schritte der Betreuung.
Was zur sicherheitstechnischen Betreuung gehört
- Beratung von Unternehmern und Führungskräften in allen Fragen der Arbeitssicherheit
- Betriebsbegehungen und Ermittlung von konkretem Handlungsbedarf
- Beratung bei betrieblichen Veränderungen, neuen Anlagen oder Arbeitsverfahren
- Mitwirkung bei Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA)
- Unterstützung bei Maßnahmenplanung und Maßnahmenverfolgung
- Beratung bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen und persönlicher Schutzausrüstung
Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die gegebenenfalls zusätzlich erforderliche betriebsärztliche Betreuung ist vom Unternehmen separat sicherzustellen; auf Wunsch stimmen wir uns mit Ihrem Betriebsarzt ab.
Wie die Zusammenarbeit beginnt
Rechtsgrundlage und Betreuungsumfang ermitteln
Zuständiger Unfallversicherungsträger und geltende DGUV Vorschrift 2 werden festgestellt; anhand von Branche, Betriebsgröße und Gefährdungslage wird der erforderliche Umfang eingeordnet.
Erstbegehung und Bestandsaufnahme
Ein erster Rundgang zeigt, wo bereits solide Strukturen bestehen und wo Handlungsbedarf liegt.
Regelmäßige Betreuung
Feste Termine für Begehungen, Beratung und – soweit im Betrieb vorhanden – die Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss.
Laufende Weiterentwicklung
Maßnahmen werden verfolgt, Wirksamkeit überprüft und bei Bedarf angepasst.
Arbeitsschutzorganisation als Teil der Betreuung
Eine sicherheitstechnische Betreuung wirkt nur, wenn im Betrieb klar ist, wer wofür zuständig ist. Deshalb gehört die Analyse bestehender Strukturen zu unserer Arbeit dazu: Wir prüfen, wie Aufgaben nach §13 ArbSchG übertragen sind, wie Unterweisungen organisiert werden und ob Maßnahmenlisten sowie Terminverfolgung nachvollziehbar geführt werden. Vor Audits oder Zertifizierungen unterstützen wir bei der gezielten Vorbereitung.
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Insbesondere geeignet für
KMU ohne eigene Sifa
Unternehmen, die die gesetzliche Betreuungspflicht bislang nicht oder nur unvollständig abdecken.
Produktion, Handwerk, Logistik
Betriebe mit körperlicher Arbeit, Maschineneinsatz oder Lagerprozessen und entsprechend höherem Gefährdungspotenzial.
Wachsende Unternehmen
Betriebe, die durch Wachstum neue Anforderungen an ihre Arbeitsschutzorganisation stellen müssen.
Muss die vollständige sicherheitstechnische Betreuung beauftragt werden?
Einzelne, klar abgegrenzte Projekte können jederzeit beauftragt werden – beispielsweise eine Gefährdungsbeurteilung, eine Dokumentenprüfung oder die Beratung zu einer konkreten Veränderung. Ob daneben eine laufende sicherheitstechnische Betreuung erforderlich ist, richtet sich nach dem ASiG und der für Ihren Unfallversicherungsträger geltenden DGUV Vorschrift 2. Im Erstgespräch klären wir transparent, welche Form zu Ihrem Betrieb passt.
Kann eine kurzfristige Unterstützung bei einer konkreten Fragestellung erfolgen?
Ja, das ist möglich. Punktuelle Unterstützung ist insbesondere sinnvoll, wenn eine betriebliche Veränderung ansteht, konkrete Gefährdungen eingeordnet werden müssen oder Unterlagen und offene Maßnahmen vor einer behördlichen, berufsgenossenschaftlichen oder internen Begehung strukturiert werden sollen.
Ab welcher Betriebsgröße ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vorgeschrieben?
Arbeitgeber müssen eine geeignete betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung organisieren. Welches Betreuungsmodell gilt, hängt insbesondere vom zuständigen Unfallversicherungsträger, der Beschäftigtenzahl und der Branche ab. Je nach Betrieb kommen unterschiedliche Formen der Regelbetreuung oder – unter bestimmten Voraussetzungen – eine alternative Betreuung infrage. Im Erstgespräch klären wir, welche aktuelle Regelung für Ihren Betrieb gilt.
Kann der Unternehmer die Aufgaben der Fachkraft auch selbst übernehmen?
Für bestimmte Kleinbetriebe kann eine alternative Betreuung – häufig weiterhin als Unternehmermodell bezeichnet – infrage kommen. Der Unternehmer nimmt an einer branchenspezifischen Qualifizierung teil und organisiert auf dieser Grundlage die erforderliche betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung. Voraussetzungen, Beschäftigtengrenzen und Beratungsanlässe richten sich nach der Regelung des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
