Biostoffe im Betrieb organisieren
Biostoffe – etwa Mikroorganismen, Zellkulturen oder Endoparasiten – können bei Tätigkeiten bewusst eingesetzt werden oder unbeabsichtigt auftreten, etwa in der Abwasser-, Entsorgungs-, Gesundheits- oder Lebensmittelbranche. Dafür gelten eigene Anforderungen an Gefährdungsbeurteilung, Hygiene, Schutzmaßnahmen und Dokumentation nach Biostoffverordnung.
Typische Ausgangslage
Die Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen ist bekannt, die daraus folgenden Dokumentationspflichten nach Biostoffverordnung dagegen oft nicht – sie unterscheiden sich grundlegend vom Gefahrstoffrecht und richten sich nach Risikogruppe, Exposition und Tätigkeit.
Konkrete Entlastung
Wir unterstützen bei der Einordnung der Tätigkeiten, der Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung und der Klärung, welche Aufzeichnungen und Schutzmaßnahmen für Ihren Betrieb tatsächlich erforderlich sind.
Pflichten erkennen und Schutzmaßnahmen ableiten
Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen gelten eigene Dokumentationspflichten nach Biostoffverordnung, die sich nach Tätigkeit, Risikogruppe, möglichen Biostoffen, Exposition und branchenspezifischen Anforderungen richten – für bestimmte Tätigkeiten und Expositionen unter anderem besondere Aufzeichnungs- und Verzeichnispflichten (§ 7 BioStoffV). Die Gefährdungsbeurteilung ist spätestens alle zwei Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren (§ 4 Abs. 2 BioStoffV); bei maßgeblichen Veränderungen oder neuen Erkenntnissen bereits früher. Schutzmaßnahmen werden auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festgelegt: Technische Maßnahmen haben grundsätzlich Vorrang, anschließend sind organisatorische und, soweit erforderlich, persönliche Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen.
- Einordnung und Beurteilung von Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
- Prüfung besonderer Aufzeichnungs- und Verzeichnispflichten nach § 7 BioStoffV
- Turnusmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung (spätestens alle 2 Jahre)
- Beratung zu Hygienemaßnahmen und Einbindung in die Unterweisung
