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Explosionsschutz

Explosionsschutz für Unternehmen

Werden brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube freigesetzt, ist zu beurteilen, ob gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können. Wir unterstützen Sie dabei, die tatsächliche Gefährdung einzuordnen und – soweit erforderlich – ein Explosionsschutzdokument und eine Zoneneinteilung zu erstellen.

Typische Ausgangslage

Betriebe, in denen brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube auftreten können, unterschätzen häufig den Aufwand für den Explosionsschutz. Ob ein Explosionsschutzdokument erforderlich ist, hängt nicht allein davon ab, ob ein brennbarer Stoff vorhanden ist – entscheidend ist, ob bei den tatsächlichen Tätigkeiten gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können (§ 6 Abs. 9 Gefahrstoffverordnung). Die Fachkunde zur korrekten Einordnung fehlt in der Praxis aber oft.

Konkrete Entlastung

Wir prüfen zunächst, ob gefährliche explosionsfähige Gemische vermieden oder ausreichend begrenzt und wirksame Zündquellen ausgeschlossen werden können. Erst danach betrachten wir eine gegebenenfalls notwendige Einordnung explosionsgefährdeter Bereiche (Ex-Zonen), unterstützen bei Erstellung und Aktualisierung des Explosionsschutzdokuments sowie bei Schulungen zum sicheren Umgang mit Ex-Gefährdungen im Betriebsalltag. Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen werden nur übernommen, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen im konkreten Einzelfall nachweislich erfüllt sind. Die betrieblichen Entscheidungen, die Umsetzung der Maßnahmen und die laufende Aktualisierung bleiben Aufgabe des Arbeitgebers und der verantwortlichen Personen.

Leistungen

Beratung im Explosionsschutz

  • Beratung zur Einordnung explosionsgefährdeter Bereiche (Ex-Zonen), soweit nach der Gefährdungsbeurteilung explosionsgefährdete Bereiche verbleiben
  • Unterstützung bei Erstellung und Aktualisierung des Explosionsschutzdokuments
  • Beratung zu organisatorischen Explosionsschutzmaßnahmen
  • Prüfung vorhandener Explosionsschutzunterlagen auf Plausibilität
  • Beratung zur Kennzeichnung explosionsgefährdeter Bereiche
  • Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Führungskräften für Ex-Gefährdungen
Rohrleitungen und Anlagentechnik in einer Produktionsumgebung mit möglicher Ex-Gefährdung

KI

Anlagenbezug

Ex-Zonen dort einordnen, wo sie tatsächlich entstehen

Explosionsgefährdete Bereiche entstehen an konkreten Anlagen, Behältern und Rohrleitungen – nicht abstrakt auf dem Papier. Ausgangspunkt ist stets die Prüfung, ob gefährliche explosionsfähige Gemische vermieden oder ausreichend begrenzt werden können; erst danach erfolgt eine gegebenenfalls notwendige Einordnung der Ex-Zonen, bezogen auf die tatsächlich eingesetzte Anlagentechnik und die dort verarbeiteten Stoffe.

Schulungen

Explosionsschutz verständlich vermittelt

Praxisnahe Schulungen zur Entstehung explosionsfähiger Gemische, zu betrieblichen Zündquellen, Schutzmaßnahmen, Kennzeichnung und sicherem Verhalten – bezogen auf die tatsächlich eingesetzten Stoffe und Anlagen im jeweiligen Betrieb, statt allgemeiner Theorie.

Häufige Fragen
Was ist ein Explosionsschutzdokument und wer muss es erstellen?

Das Explosionsschutzdokument fasst die Gefährdungsbeurteilung für explosionsgefährdete Bereiche zusammen. Nach der Einordnung der BG RCI muss es insbesondere zeigen: dass Explosionsgefährdungen ermittelt und bewertet wurden, welche angemessenen Vorkehrungen zur Erreichung der Explosionsschutzziele getroffen wurden, ob und welche Bereiche in Ex-Zonen eingeteilt sind, für welche Bereiche und Arbeitsmittel die Explosionsschutzanforderungen erfüllt sind, wie die Zusammenarbeit mehrerer Firmen am selben Standort koordiniert wird, sowie welche Prüfungen durchzuführen sind. Verpflichtet ist der Arbeitgeber nach § 6 Abs. 9 Gefahrstoffverordnung, sofern im Betrieb gefährliche explosionsfähige Gemische auftreten können.

Welche Betriebe sind vom Explosionsschutz betroffen?

Betroffen sind unter anderem Betriebe mit brennbaren Gasen, Lösemitteln, Lackieranlagen, Staubentwicklung in der Produktion (z. B. Holz-, Metall- oder Lebensmittelstäube) oder Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten. Ob eine relevante Ex-Gefährdung besteht, zeigt sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.

Wie oft muss das Explosionsschutzdokument aktualisiert werden?

Eine feste Prüffrist gibt es nicht – als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung gilt dieselbe Aktualisierungspflicht: Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen – etwa neuen oder geänderten Anlagen, Verfahren oder Stoffen, baulichen Veränderungen mit Einfluss auf das Explosionsschutzkonzept oder neuen Erkenntnissen aus dem Unfallgeschehen – muss die Überarbeitung unverzüglich erfolgen. Nur eine laufend aktualisierte Fassung erfüllt tatsächlich ihren Schutzzweck.

Wie lange muss das Explosionsschutzdokument aufbewahrt werden?

Eine allgemeine feste Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren ist für jedes Explosionsschutzdokument nicht pauschal vorgegeben. Das Dokument muss vor Aufnahme der Tätigkeit erstellt, während der relevanten Tätigkeiten verfügbar und bei Änderungen aktuell gehalten werden. Für ergänzende Unterlagen, etwa Expositionsverzeichnisse oder Prüfaufzeichnungen, können abhängig von Stoff und Tätigkeit besondere Aufbewahrungsfristen gelten – etwa bei krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen (CMR-Stoffen). Diese werden im Einzelfall geprüft.

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