Häufig gestellte Fragen
Antworten auf Fragen, die Unternehmen vor und während einer Zusammenarbeit häufig stellen.
Wann benötigt ein Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Arbeitgeber müssen nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gewährleisten. Die konkrete Betreuungsform und der Umfang richten sich nach der für den zuständigen Unfallversicherungsträger geltenden DGUV Vorschrift 2 sowie nach Betriebsgröße, Branche und betrieblichem Betreuungsbedarf. Im Erstgespräch lässt sich einordnen, welches Betreuungsmodell gilt und welche verbindlichen sowie betriebsspezifischen Betreuungsleistungen für Ihr Unternehmen erforderlich sind.
Können auch einzelne Projekte beauftragt werden, statt einer vollständigen Betreuung?
Ja. Einzelne Projekte können unabhängig von einer laufenden Betreuung beauftragt werden, etwa die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, eine Brandschutzhelfer-Schulung oder die Prüfung vorhandener Unterlagen. Soweit für Ihr Unternehmen eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 erforderlich ist, wird diese Verpflichtung durch ein Einzelprojekt allein jedoch nicht erfüllt.
Unterstützen Sie auch bei vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen?
Ja. Häufig müssen Gefährdungsbeurteilungen nicht komplett neu erstellt werden. Bestehende Unterlagen werden auf Plausibilität, Vollständigkeit und Aktualität geprüft. Anpassungsbedarf kann sich insbesondere aus geänderten Abläufen, Arbeitsmitteln oder Stoffen, aus Unfällen und Beinaheereignissen, neuen Erkenntnissen oder unzureichend wirksamen Schutzmaßnahmen ergeben.
Wie läuft eine erste Zusammenarbeit ab?
Am Anfang steht ein kurzes Telefonat oder eine E-Mail, in der die betriebliche Situation grob beschrieben wird. Danach wird geklärt, welche Unterlagen für eine fachliche Einschätzung benötigt werden und ob eine Begehung vor Ort sinnvoll ist. Umfang, Vorgehen und mögliche Kosten werden vor Beginn der eigentlichen Bearbeitung transparent abgestimmt.
Werden Unternehmen auch außerhalb von Fürth und Nürnberg betreut?
Der regionale Schwerpunkt liegt auf Fürth, Nürnberg, Erlangen und der Metropolregion Nürnberg – vor Ort im Umkreis von rund 150 km um Fürth. Inhouse-Schulungen führen wir deutschlandweit durch; Beratung und Dokumentenprüfung sind auf Wunsch auch ohne Vor-Ort-Termin möglich.
Ist eine Zusammenarbeit ohne Vor-Ort-Termin möglich?
Ja. Beratungsgespräche, die Prüfung von Unterlagen und einzelne Schulungsthemen sind auch ohne Vor-Ort-Termin möglich. Bei Betriebsbegehungen, praktischen Übungen und einigen Schulungsformaten ist hingegen eine Präsenz vor Ort sinnvoller. Ob eine Vor-Ort-Begehung erforderlich ist, richtet sich nach Aufgabe, Gefährdungslage und den für die Betreuung erforderlichen Kenntnissen der tatsächlichen Arbeitsbedingungen.
Können Schulungen direkt im Unternehmen durchgeführt werden?
Ja, individuelle Inhouse-Schulungen vor Ort sind ein zentraler Bestandteil des Schulungsangebots. Inhalte werden dabei auf die tatsächlichen Arbeitsplätze, Maschinen und betrieblichen Situationen des jeweiligen Unternehmens bezogen.
Wie viele Brandschutzhelfer benötigt ein Betrieb?
Bei normaler Brandgefährdung ist nach ASR A2.2 in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausreichend. Bei der Festlegung der tatsächlichen Anzahl sind insbesondere Schichtbetrieb, Abwesenheiten, räumliche Verteilung, Publikumsverkehr und eine erhöhte Brandgefährdung zu berücksichtigen.
Welche Aufgaben bleiben beim Unternehmer?
Die Gesamtverantwortung für die Organisation des Arbeitsschutzes verbleibt beim Arbeitgeber, auch wenn Führungskräften wirksam Aufgaben und Befugnisse übertragen werden können – dazu gehören insbesondere die Bereitstellung ausreichender Ressourcen, die Entscheidung über Maßnahmen und die Kontrolle der Umsetzung. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt dabei; sie übernimmt grundsätzlich nicht die unternehmerischen Entscheidungs-, Umsetzungs- und Kontrollpflichten.
Trägt die Fachkraft für Arbeitssicherheit Verantwortung?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt grundsätzlich nicht die Unternehmer- oder Führungsverantwortung für Entscheidungen und Umsetzung. Sie ist jedoch für eine sorgfältige, fachkundige und richtige Wahrnehmung ihrer Beratungs- und Unterstützungsaufgaben verantwortlich.
Können Führungskräfte gezielt geschult werden?
Ja. Ein eigenes Schulungsformat richtet sich an die Verantwortung von Führungskräften im Arbeitsschutz – von rechtlichen Grundlagen bis zur praktischen Anwendung von Gefährdungsbeurteilungen im eigenen Verantwortungsbereich.
Werden bestehende Arbeitsschutzdokumente geprüft?
Ja, dazu zählen unter anderem Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungskonzepte und Maßnahmenlisten. Die Prüfung zeigt, welche Unterlagen aktuell und vollständig sind und wo gezielter Anpassungsbedarf besteht.
Wie individuell werden Schulungen gestaltet?
Schulungsinhalte werden auf Branche, Arbeitsplätze und tatsächliche betriebliche Situationen des jeweiligen Unternehmens abgestimmt. Bewährte Fachinhalte werden dabei mit Beispielen, Fragestellungen und Situationen aus Ihrem Unternehmen verbunden, statt unverändert aus einer allgemeinen Vorlage übernommen zu werden.
Können Sie kurzfristig bei einer konkreten Fragestellung unterstützen?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei klar umrissenen Fragestellungen etwa vor einer Prüfung oder Begehung. Die tatsächliche Verfügbarkeit hängt von der aktuellen Auslastung ab und wird im direkten Kontakt geklärt.
Muss eine vollständige Betreuung beauftragt werden?
Nein, nicht zwingend. Einzelne Fachprojekte können separat beauftragt werden. Eine nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 erforderliche sicherheitstechnische Betreuung bleibt davon unberührt und kann nicht allein durch einzelne Projekte ersetzt werden.
Wie erfolgt die Kontaktaufnahme?
Ausschließlich telefonisch oder per E-Mail – ganz bewusst ohne Kontaktformular. So bleibt der erste Kontakt persönlich und unkompliziert, ohne unnötige Zwischenschritte.
Kann ich auch zunächst nur ein telefonisches Erstgespräch führen?
Ja, genau das ist der übliche erste Schritt. Das Erstgespräch dient dazu, die Situation grob einzuordnen – ohne dass daraus automatisch ein Auftrag entsteht.
Wer übernimmt die Betreuung, wenn Sie im Urlaub oder krank sind?
Bei planbaren Abwesenheiten oder zusätzlichem Fachbedarf außerhalb der eigenen Qualifikation kann nach vorheriger Abstimmung geprüft werden, ob geeignete Fachkolleginnen oder Fachkollegen aus Arbeitssicherheit, Brandschutz und Explosionsschutz eingebunden werden können. Erforderliche vertragliche Vereinbarungen und Bestellungen werden dabei berücksichtigt.
