Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 10 – Notfallmaßnahmen: Brandbekämpfung und Evakuierung
- ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ (BAuA) – Richtwert von 5 % Brandschutzhelfern
- DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“ – Ausbildungsinhalte und praktische Löschübung
Dieser Überblick ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
