Kurz gesagt: Als Richtwert gilt nach der Arbeitsstättenregel ASR A2.2, dass etwa 5 % der Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausgebildet sein sollten, sofern eine normale Brandgefährdung vorliegt. Bei erhöhter Brandgefährdung kann ein höherer Anteil erforderlich sein. Die grundsätzliche Pflicht, ausreichend Beschäftigte für Brandbekämpfung und Evakuierung zu benennen und auszubilden, ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz.

Rechtliche Grundlage

Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung treffen und dafür Beschäftigte benennen, die entsprechend ausgebildet und ausgerüstet sind. Die ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“) konkretisiert dies und nennt den 5-%-Richtwert. Inhalte und Ablauf der Ausbildung beschreibt die DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“.

Wie viele Brandschutzhelfer ein Betrieb braucht

Der Richtwert von 5 % ist ein Ausgangspunkt, kein starrer Wert. Entscheidend ist, dass zu jeder Arbeitszeit genügend ausgebildete Personen anwesend sind. Zu berücksichtigen sind daher:

  • Schicht-, Teilzeit- und Urlaubszeiten sowie Krankheitsausfälle
  • räumliche Ausdehnung und mehrere Gebäude oder Etagen
  • Brandgefährdung der Tätigkeiten (normal oder erhöht)
  • Anwesenheit besonders schutzbedürftiger Personen
Beschäftigte (gleichzeitig anwesend)Richtwert Brandschutzhelfer (ca. 5 %)
bis 20mindestens 1
40etwa 2
100etwa 5
200etwa 10

Die Werte sind Richtwerte auf Basis der ASR A2.2. Bei erhöhter Brandgefährdung ist der Anteil sachgerecht zu erhöhen; maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung.

Ausbildung und Wiederholung

Die Ausbildung nach DGUV Information 205-023 besteht aus einem theoretischen Teil (unter anderem Grundzüge des Verbrennens und Löschens, betriebliche Brandschutzorganisation, Verhalten im Brandfall) und einem praktischen Teil mit einer Löschübung an geeigneten Feuerlöscheinrichtungen. Eine Wiederholung wird in der Regel nach etwa drei bis fünf Jahren empfohlen; bei erhöhter Gefährdung kann ein kürzerer Abstand sinnvoll sein.

Wie eine solche Ausbildung als Inhouse-Schulung im Betrieb abläuft, lesen Sie auf der Seite Brandschutzhelfer-Ausbildung in Nürnberg und Fürth.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bürobetrieb mit rund 60 gleichzeitig anwesenden Beschäftigten und normaler Brandgefährdung bildet etwa drei Brandschutzhelfer aus. Weil an einem Standort in zwei Schichten gearbeitet wird, werden die Helfer bewusst so verteilt, dass in jeder Schicht mindestens eine ausgebildete Person anwesend ist. So bleibt der Richtwert auch bei Urlaub und Krankheit belastbar.

Häufige Missverständnisse

  • „5 % reichen immer.“ Nur bei normaler Brandgefährdung und wenn diese Personen tatsächlich immer anwesend sind.
  • „Einmal ausgebildet, dauerhaft gültig.“ Eine regelmäßige Auffrischung ist fachlich geboten.
  • „Feuerlöscher im Haus genügt.“ Ohne benannte, ausgebildete Personen ist die Pflicht aus § 10 ArbSchG nicht erfüllt.

Offizielle Quellen und weiterführende Informationen

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen fachlichen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sicherheitsberatung im Einzelfall.