Nicht jede Aufgabe im Arbeitsschutz muss intern aufgebaut werden. Viele Unternehmen ohne eigene sicherheitstechnische Ressourcen entlasten sich gezielt, indem sie einzelne Aufgaben oder eine laufende Betreuung extern vergeben.
Aufgaben, die sich gut extern vergeben lassen
- Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
- Erstellung, Prüfung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
- Ausbildung von Brandschutzhelfern und Sicherheitsbeauftragten
- Beratung im vorbeugenden Brandschutz und Explosionsschutz
- Prüfung vorhandener Arbeitsschutzunterlagen auf Aktualität und Plausibilität
- Konzeption von Unterweisungen und Führungskräfteschulungen
Die Verantwortung wird dabei nicht „eingekauft“
Fachliche Aufgaben und Beratungsleistungen können extern vergeben werden. Die Verantwortung des Arbeitgebers für Auswahl, Organisation, Bereitstellung der erforderlichen Mittel, Entscheidungen und Kontrolle wird dadurch grundsätzlich nicht aufgehoben.
Was beim Unternehmer bleibt
Auch bei umfassender externer Unterstützung bleiben bestimmte Aufgaben beim Arbeitgeber beziehungsweise den zuständigen Führungskräften, insbesondere:
- unternehmerische Grundentscheidungen sowie die Festlegung betrieblicher Zuständigkeiten
- die Bereitstellung ausreichender Ressourcen an Personal, Zeit und Budget
- die Erteilung arbeitsrechtlicher Weisungen und die tägliche Aufsicht
- die Kontrolle, ob vereinbarte Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden
Was sich nicht extern ersetzen lässt
Bestimmte Funktionen lassen sich unabhängig vom Beratungsumfang nicht an einen externen Dienstleister übertragen. Die Funktion des Sicherheitsbeauftragten ist betriebsintern zu besetzen, da sie gerade auf der Nähe zum eigenen Arbeitsbereich beruht – eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kann diese kollegiale Rolle nicht übernehmen. Betriebliche Ersthelfer müssen während der Arbeitszeit in ausreichender Zahl tatsächlich verfügbar sein; ein externer Rettungsdienst ersetzt diese Pflicht grundsätzlich nicht. Und die Verantwortung der Führungskräfte für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich kann nicht dadurch ersetzt werden, dass ein externer Arbeitsschutzberater beauftragt wird – der externe Dienst unterstützt fachlich, Führung und Umsetzung verbleiben im Betrieb.
Vollständige Betreuung oder einzelne Projekte?
Einzelne Projekte können unabhängig von einer laufenden Betreuung beauftragt werden – etwa die Aktualisierung bestehender Gefährdungsbeurteilungen oder eine einmalige Brandschutzhelfer-Schulung. Besteht für den Betrieb eine Verpflichtung zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung, wird diese durch ein Einzelprojekt allein jedoch nicht erfüllt.
