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Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit · Metropolregion Nürnberg

Arbeitsschutz, der im Unternehmen funktioniert.

Persönliche Betreuung durch Andreas Buller, M.Eng. Sicherheitstechnik: Arbeitssicherheit, Brandschutz und Explosionsschutz auf Grundlage der geltenden Anforderungen verständlich und praxistauglich organisiert – vor Ort im Umkreis von rund 150 km um Fürth, Inhouse-Schulungen deutschlandweit.

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Andreas Buller, M.Eng. Sicherheitstechnik, bei einer Präsentation vor Teilnehmern

KI

M.Eng. Sicherheitstechnik
Fachkraft für Arbeitssicherheit seit 2018
Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
VDSI-Mitglied · Berufshaftpflicht
Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktags
Welche Situation trifft auf Sie zu?

Arbeitsschutz gehört zu den Aufgaben, für die im Alltag selten Zeit bleibt

Viele Unternehmen wissen, dass Arbeitssicherheit Pflicht ist – doch zwischen Tagesgeschäft, Personalfragen und Produktionsdruck bleibt wenig Raum, sie strukturiert und nachvollziehbar zu organisieren. Häufige Ausgangspunkte für eine Anfrage:

  • Sie benötigen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Ihre Gefährdungsbeurteilungen sind nicht mehr aktuell
  • Eine Behörde oder Berufsgenossenschaft hat Mängel festgestellt
  • Brandschutzhelfer müssen ausgebildet werden
  • Ein Explosionsschutzdokument fehlt oder ist veraltet
  • Führungskräfte sind sich ihrer Verantwortung im Arbeitsschutz nicht sicher
Anspruch

Anpacken statt nur Formulare bereitzustellen

Gute Betreuung lebt von Erreichbarkeit, Kenntnis des Betriebs und einer kontinuierlichen Zusammenarbeit. Deshalb haben Sie bei uns eine feste Ansprechperson, die praktisch mit anpackt, statt nur Vorlagen zu liefern, die im Ordner verschwinden.

Feste Ansprechperson

Auch nach Vertragsbeginn erreichen Sie dieselbe Person, die Ihren Betrieb kennt – kein Wechsel der Zuständigkeit.

Umsetzung statt Vorlage

Wir unterstützen bei der Planung und Nachverfolgung vereinbarter Maßnahmen vor Ort – nicht nur als Dokument übergeben. Zuständigkeiten, Ressourcen und Umsetzung legen die betrieblich Verantwortlichen fest.

Fachliche Ergänzung bei Bedarf

Nach vorheriger Abstimmung können bei Zusatzthemen oder im Vertretungsfall geeignete Fachkolleginnen und Fachkollegen eingebunden werden.

Ablauf der Zusammenarbeit

So läuft eine Zusammenarbeit ab

1. Situation besprechen

Telefonisch oder per E-Mail klären wir kurz Ihren Bedarf.

2. Kennenlerntermin

Vor Ort lernen wir Ihren Betrieb, vorhandene Unterlagen und Zuständigkeiten kennen.

3. Prioritäten festlegen

Gemeinsam legen wir fest, was zuerst angegangen wird.

4. Umsetzen & weiterentwickeln

Wir unterstützen bei Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle; die Umsetzung selbst erfolgt durch die betrieblich Verantwortlichen.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wann benötigt ein Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Der konkrete Umfang richtet sich nach DGUV Vorschrift 2 und hängt von Betriebsgröße, Branche und Gefährdungslage ab. Im Erstgespräch lässt sich einordnen, welches Betreuungsmodell gilt und welche verbindlichen sowie betriebsspezifischen Betreuungsleistungen für Ihr Unternehmen erforderlich sind.

Können auch einzelne Projekte beauftragt werden, statt einer vollständigen Betreuung?

Ja. Neben einer laufenden sicherheitstechnischen Betreuung können auch klar abgegrenzte Einzelprojekte beauftragt werden, etwa eine Gefährdungsbeurteilung, die Prüfung vorhandener Unterlagen oder eine Brandschutzhelferausbildung. Im Erstgespräch klären wir, welche Unterstützung zu Ihrem Bedarf passt und ob daneben eine laufende Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 erforderlich ist.

Werden auch Unternehmen außerhalb von Fürth und Nürnberg betreut?

Der regionale Schwerpunkt liegt auf Fürth, Nürnberg, Erlangen und der Metropolregion Nürnberg – vor Ort im Umkreis von rund 150 km um Fürth. Inhouse-Schulungen führen wir deutschlandweit durch; Beratung und Dokumentenprüfung sind auf Wunsch auch ohne Vor-Ort-Termin möglich.

Werden bestehende Gefährdungsbeurteilungen und Unterlagen geprüft?

Ja. Häufig müssen Unterlagen nicht komplett neu erstellt werden. Bestehende Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungskonzepte werden auf Plausibilität geprüft und gezielt weiterentwickelt.

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